Erfolgreich und attraktiv - Student im Coburger Convent.   Mach mit!
 
 





















Come together and have Fun: Event-Sportart Studentisches Fechten.

Informationen zum Coburger Convent

Coburger Convent der akademischen Landsmannschaften und Turnerschaften (CC)

Im Coburger Convent (CC) sind Verbindungsstudenten der akademischen Landsmannschaften und Turnerschaften an Deutschen Hochschulen zusammengeschlossen. Dieser Korporationsverband vereint ca. 1900 aktive, studentische Mitglieder sowie ca. 11.500 Absolventen, sog. "Alte Herren", und ist mit 100 Verbindungen einer der größten Korporationsverbände in Deutschland. Der Verband ist farbentragend und pflichtschlagend (mindestens zwei Pflichtmensuren) und parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Der CC ist an 45 Hochschulorten vertreten, und zwar an 41 Hochschulorten in der Bundesrepublik Deutschland und an 4 Hochschulorten in Österreich. Die älteste CC-Verbindung wurde 1716 gegründet, die jüngste 1994.

Gründungs- und Tagungsort des Coburger Convents ist Coburg. Dort findet auch der jährliche Pfingstkongreß statt (Coburger Generalconvent (CGC), AHCC-Tag, CC-Tag). Neben verbandsinternen Sitzungen und der Diskussion über das Jahresthema werden in Coburg ein kulturelles sowie ein sportliches Programm angeboten. Auch Spaß und die Freude am Wiedersehen mit alten Freunden und Bekannten sind ein Grund, weshalb jedes Jahr  ca. 5000 bis 6000 Angehörige des CC nach Coburg reisen.

"Der Spaß am Verbindungsleben bis ins hohe Alter ist die Grundlage unserer Gemeinschaften", erklärt CC-Pressesprecher Ekkehard Eisenlohr, "aber genauso ist es unsere Aufgabe, unsere jungen Mitglieder fit fürs Leben zu machen".
Fachliche Bestleistungen reichten heute nicht mehr aus; soziale Fähigkeiten, sog. Softskills, seien heute mindestens genauso entscheidend für Erfolg oder Mißerfolg, so Eisenlohr.
"Wenn ich als Frau gekonnt hätte, wäre ich einer Verbindung beigetreten. Sogar einer schlagenden", wurde unlängst die Sprecherin eines großen deutschen Konzerns in der Wirtschaftswoche zitiert. (Wirtschaftswoche 39/17.9.1998) "Das Zusammenspiel von Spaß und Erfolg ist der Schlüssel für die Attraktivität unserer Verbindungen", sagt CC-Pressesprecher Eisenlohr.

Die Studentenverbindungen im Coburger Convent bieten dem Studenten,
was er heute vielfach vermißt:
- Orientierungshilfe an der Hochschule, 
- Gedankenaustausch mit Studierenden anderer Hochschulfächer, 
- Kontakte zu berufstätigen Akademikern,
- gepflegte Geselligkeit, 
- Freundschaften mit jung und alt, 
- Sport und studentisches Fechten 

Der Coburger Convent fordert von seinen Mitgliedern:
-  enge tätige Mitarbeit, 
- die Übernahme von Verantwortung, 
- die Erfüllung übertragener Aufgaben für die Gemeinschaft, 
- eine engagierte Toleranz gegenüber Andersdenkenden

Der Coburger Convent
- bekennt Farbe, 
- bietet lebenslange Angehörigkeit zur Korporation und schlägt damit Brücken über die jeweils   eigene Generation hinweg,
- veranstaltet Seminare, Arbeitstagungen, Kongresse, studentische Kneipen, Vorträge,    Exkursionen, Kommerse und vieles mehr,
- wurde 1868 gegründet und steht seitdem in einer lebendigen Tradition studentischen   Gemeinschaftslebens, die nur durch das nationalsozialistische Verbot und die Folgen des   Zweiten Weltkrieges unterbrochen war,
- wahrt Neutralität in parteipolitischen Fragen, ohne unpolitisch zu sein,
- ist konfessionell nicht gebunden,
- unterhält durch seine Mitgliedskorporationen über 100 Studentenwohnheime in privater   Trägerschaft,
- versteht das ernste Gespräch mit echter studentischer Fröhlichkeit zu verbinden. 

Mitgliedschaft des CC/AHCC 
- im Convent Deutscher Akademikerverbände (CDA) seit 1950; 
- in der Arbeitsgemeinschaft Andernach (AGA) seit 1951; 
- in der Arbeitsgemeinschaft Rassismus und Ausländerhaß des
Bundesinnenministeriums.

Übrigens: Das Wort »Convent« bedeutet Mitgliederversammlung. In Coburg
findet jährlich der Pfingstkongreß des Coburger Convents statt.

Noch Fragen?
Hier geht es zur FAQ-Seite des Coburger Convents.
Hier gibt es Informationen zu Studentenverbindungen in Frankfurt.
 

last updated: 
12. Juli 2001 
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